Glossar A-Z
Von Abiturprüfung ... bis ... ZfU - eine Kurzübersicht von A-Z als Glossar: hier finden Sie alles mögliche nach einzelnen Begriffen geordnet von A-Z in kurzer Formulierung, was am Staffelsee-Gymnasium Murnau für Sie relevant sein könnte. Schauen Sie einfach mal rein!
- Abiturprüfung
- In den Fächern Deutsch und Mathematik ist eine schriftliche Abiturprüfung verpflichtend. Als 3. schriftliches Abiturprüfungsfach kann eine Fremdsprache, eine Naturwissenschaft, Religionslehre bzw. Ethik, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach, Kunst, Musik oder Sport gewählt werden. Neben den drei schriftlichen Prüfungen legen die Schülerinnen und Schüler im Abitur zwei mündliche Prüfungen (Kolloquium) ab.
- Absentenheft
- In den Jahrgangsstufen 5 bis 10 hat jede Klasse ein Absentenheft, in das jeder Lehrer die Schüler einträgt, die in seiner Stunde fehlen.
- Alarmprobe
- Mindestens zweimal pro Schuljahr findet ein Probealarm statt.
- Aufenthalt der Schüler
- Aufsicht
- Die Schüler werden während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände beaufsichtigt. Wie die Beaufsichtigung aussieht, hängt vom Alter und Reifegrad der Schüler ab. Die Aufsicht beginnt um 7.30 Uhr und endet, wenn die Schüler nach Unterrichtsende das Schulgelände verlassen.
- Ausbildungsrichtungen
- Das SGM verfügt über zwei Ausbildungsrichtungen: einen naturwissenschaftlich-technologischen Zweig und einen sprachlichen Zweig.
- BayEUG
- Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen gilt für alle Schularten.
- Befreiungen
- Wird ein Schüler während des Unterrichts krank, so befreit ihn ein Mitglied des Direktorats für den Rest des Tages vom Unterricht. Der Schüler lässt den Befreiungsschein von einem Erziehungsberechtigten unterschreiben und gibt ihn nach Rückkehr beim Absentenheftführer ab.
- Beratungslehrer
- Unser Beratungslehrer, Herr Stephan Schneider, ist zuständig für die Beratung in Fragen der Schullaufbahn und bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten.
- Berufs- u. Studienwahl
- Im Schuljahr 2019/20 läuft das BuS-Programm in Q 11 und Q 12. Das Programm ist gekoppelt an die jeweiligen Projektseminare. Dort erfahren die Schülerinnen und Schüler Grundsätzliches zur Berufs- und Studienwahl und werden mit den einschlägigen Publikationen und Datenbanken vertraut gemacht.
- Beurlaubung
- Beurlaubungen können in dringenden Fällen (z.B. Arztbesuch, Führerscheinprüfung) auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten ausgesprochen werden.
- Beurlaubung ins Ausland
- Schülerinnen und Schüler können zum Schulbesuch ins Ausland für längstens ein Schuljahr beurlaubt werden. Anträge für Beurlaubungen zum Schulbesuch ins Ausland für das zweite Schulhalbjahr müssen der Schulleitung (Herrn Schürmer persönlich) i. d. R. bis spätestens 15. Oktober eines Jahres vorliegen.
- Bibliothek
- Öffnungszeiten: Die derzeitigen Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Bibliothekstüre zu entnehmen.
- Bus
- Computerräume
- Das SGM verfügt über zwei Computerräume mit je 33 Arbeitsplätzen mit Internetzugang. Aus Sicherheitsgründen wird jedem Schüler ein eigenes Passwort zugewiesen.
- Elternbeirat
- Der Elternbeirat wird alle zwei Jahre von den Erziehungsberechtigten gewählt.
- Elternsprechtag
- In jedem Schulhalbjahr findet ein Elternsprechtag statt, an dem alle Lehrer gleichzeitig zur Verfügung stehen.
- Essen
- Essen und Getränke gibt es in den Pausen und mittags am Pausenverkauf in der großen Pausenhalle bzw. in der Mensa.
- EVA
- Schulleitung, Lehrkräfte, Elternbeirat und SMV haben sich entschlossen, ein Trainingsraummodell unter dem Namen EVA (Eigenverantwortliche Verhaltens-Aenderung) am SGM einzuführen.
- Extemporale
- Fachschaftsleitung
- Fachschaftsleiter sind Berater ihrer Kollegen und des Schulleiters in Fragen, die das jeweilige Fach betreffen.
- Fahrten
- Ganztagsschule (offene)
- Seit dem Schuljahr 2009/10 bietet das Staffelsee-Gymnasium im Rahmen der offenen Ganztagsschule eine Nachmittagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 an.
- Geschichte der Schule
- Gewaltprävention
- Die Schule ist verpflichtet, zum Schutz der Schüler deren Anwesenheit konsequent zu kontrollieren. Sollte ein Schüler morgens nicht zum Unterricht erscheinen und ist er nicht ordnungsgemäß entschuldigt, so nimmt die Schule Kontakt mit den Eltern auf, um seinen Verbleib zu klären.
- GSO - BaySchO
- Die GSO ist die Schulordnung für die Gymnasien in Bayern.
- Handys bzw. Handynutzungsverbot
- Laut BayEUG müssen Mobiltelefone sowie andere digitale Speichermedien (z.B. MP3-Geräte) auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet sein. Die Schüler dürfen Mobiltelefone aber bei sich tragen und im Notfall nach Rücksprache mit einer Lehrkraft auch benutzen.
- Hausaufgabenkonzept
- Hausmeister
- Herbstball
- Walzer, Tango, Cha Cha Cha, Rumba und viele Tänze mehr ...
- Information zum Notenbild
- Schulleitung, Lehrkräfte und Elternbeirat des SGM haben sich entschlossen, für die Jahrgangsstufen 5 mit 10 das Zwischenzeugnis durch zwei Informationen zum gegenwärtigen Leistungsstand zu ersetzen. Mitte Dezember und Ende April bekommen die Schüler und die Erziehungsberechtigten damit detaillierte Informationen zum aktuellen Notenstand und zu Mitarbeit und Verhalten in jedem Fach.
- Jahresbericht
- Der Jahresbericht der Schule erscheint am Ende des Schuljahres und wird zusammen mit dem Jahreszeugnis an die Schüler ausgegeben; er gibt Auskunft über das Schulleben im abgelaufenen Schuljahr und enthält u.a. alle Klassenfotos.
- Jahreszeugnis
- Das Jahreszeugnis wird am Ende des Schuljahres erstellt.
- Jahrgangsstufentests
- Die Aufgaben der Tests werden vom Kultusministerium für alle Gymnasien Bayerns einheitlich erstellt und an allen bayerischen Gymnasien gleichzeitig bearbeitet. Die Tests dienen der Einhaltung und Überprüfung von Bildungsstandards.
- Kernfächer
- Kernfächer sind Deutsch, zwei Fremdsprachen, Mathematik und Physik, dazu am Sprachlichen Gymnasium eine weitere Fremdsprache (am SGM Französisch) und am Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium Chemie.
- Klassenelternsprecher
- Die Klassenelternsprecher sind vor allem Ansprechpartner für die Eltern der jeweiligen Klasse; ihre Wahl findet in den jeweiligen Klassenelternversammlungen statt.
- Klassenelternversammlung
- Im 1. Schulhalbjahr finden für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 Klassenelternversammlungen statt. Diese Versammlungen sind zweigeteilt; sie bieten zunächst allen Eltern der jeweiligen Jahrgangsstufe einen Vortrag des Beratungslehrers, der Schulpsychologin oder des Beauftragten für die Suchtprävention zu einem allgemeinen pädagogischen oder psychologischen Thema; dazu in den Jahrgangsstufen, in denen eine Entscheidung über eine zu wählende Fremdsprache oder die endgültige Ausbildungsrichtung ansteht, eine Beratung hierzu.
- Klassenleiter
- Eine in der Klasse unterrichtende Lehrkraft wird vom Schulleiter als Klassenleiter bestimmt. Diese Lehrkraft ist Ansprechpartner sowohl für Schüler und Eltern, wie auch für die Schulleitung.
- Klassensprecher
- Jede Klasse wählt zu Beginn des Schuljahres – nach einer gewissen Zeit zum Kennenlernen – einen Klassensprecher und dessen Stellvertreter. Er vertritt die Klasse gegenüber Lehrern, Schulleitung und Elternbeirat und in der Schülermitverantwortung (SMV).
- Kopiergeld
- Um die Kopien für Arbeitsblätter mitfinanzieren zu können, sammelt die Schule im Auftrag des Sachaufwandsträgers der Schule, in unserem Fall des Landkreises GAP, jedes Schuljahr pro Schüler ca. € 5,- ein.
- Krankenzimmer
- Das Krankenzimmer befindet sich im Verwaltungstrakt schräg gegenüber vom Sekretariat.
- Krankmeldung
- Kann ein Schüler nicht zur Schule kommen, weil er erkrankt ist, muss er morgens bis spätestens 7.45 Uhr im Sekretariat schriftlich, telefonisch, per Fax oder von einem Mitschüler entschuldigt werden (vgl. auch Gewaltprävention).
- Leistungserhebungen
- Die GSO unterscheidet zwischen kleinen und großen Leistungsnachweisen (LN). Kleine LN sind unterteilt in mündliche und schriftliche LN.
- Mensa
- Das SGM verfügt über eine moderne Mensa. In dem Neubau an der Westseite der Sporthalle können die Schüler in den Pausen Speisen und Getränke kaufen.
- Ministerialbeauftragte
- Die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern üben im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus die Schulaufsicht über die Gymnasien aus.
- MP3-Geräte
- MP3-Geräte und andere digitale Speichermedien unterliegen an bayerischen Schulen dem Nutzungsverbot (vgl. Handy).
- Nachprüfung
- Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis 9, die wegen nicht ausreichender Leistungen in höchstens drei Vorrückungsfächern (darunter in Kernfächern nicht schlechter als höchstens einmal Note 6 oder zweimal Note 5) das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, können vorrücken, wenn sie sich einer Nachprüfung erfolgreich unterzogen haben.
- Notenausgleich
- Oberstufe
- Orchester
- An unserer Schule gibt es ein Orchester und ein Unterstufenorchester, aber auch eine Jazz-Big-Band.
- Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen
- Das BayEUG (Art. 86 Abs. 1) besagt, dass „zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen [...] nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern getroffen werden [können], soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen.“
- Pädagogische Konferenz
- Am SGM findet alljährlich, meist am Buß- und Bettag, eine halbtägige pädagogische Konferenz des Lehrerkollegiums statt. Hier werden eine Vielzahl von pädagogischen, didaktischen und methodischen Themen besprochen und bearbeitet.
- Pausen
- Vormittags finden zwei Pausen statt: von 9.25 Uhr bis 9.45 Uhr und von 11.15 Uhr bis 11.30 Uhr. Die Schüler werden von Lehrern beaufsichtigt. Während der Pausen darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
- Rauchen
- An allen bayerischen Schulen gilt ein allgemeines Rauchverbot sowohl für Schüler als auch für Lehrer und alle anderen Bediensteten.
- Sachaufwandsträger
- Der Sachaufwandsträger für unsere Schule ist der Landkreis Garmisch-Partenkirchen.
- Schulaufgaben
- In den Kernfächern werden Schulaufgaben geschrieben. Die Zahl der Schulaufgaben ist in der GSO geregelt; das SGM veröffentlicht diese Zahlen jedes Jahr in einer der ersten Ausgaben des SGM-aktuell.
- Schulberatung
- Schulleitung
- Schüleraustausch
- Wir pflegen einen Schüleraustausch mit Schulen in Frankreich, in Italien und in den USA (2019/20).
- Schülersprecher
- Schülerunfallversicherung
- Schüler, die auf dem Schulgelände oder auf dem Schulweg einen Unfall erleiden, müssen dies sofort im Sekretariat der Schule melden.
- Schülerzeitung
- Unsere Schülerzeitung „C’est la vie“ erschien bisher zweimal im Jahr. Die Redaktion besteht derzeit aus Schülern der Jahrgangsstufen 5 bis 12.
- Schulbücher
- Aufgrund der in Bayern geltenden Lernmittelfreiheit werden den Schülern (fast) alle Bücher, die sie benötigen, kostenlos zur Verfügung gestellt. Lediglich der Geographie-Atlas, Formelsammlungen, Arbeitshefte z.B. für Deutsch, Französisch oder Englisch und fremdsprachliche Wörterbücher müssen von den Eltern bezahlt werden.
- Schulforum
- Das Schulforum berät Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam betreffen und beschließt in den Fällen, die ihm zur Entscheidung zugewiesen sind, mit bindender Wirkung. Mitglieder sind der Schulleiter und drei von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte, der Elternbeiratsvorsitzende sowie zwei vom Elternbeirat gewählte Elternbeiratsmitglieder und die drei Schülersprecher.
- Schulgarten
- Ein wichtiges Anliegen bei der Außengestaltung der Schule war die Anlage eines Schulgartens einschließlich eines Feuchtbiotops. Der Schulgarten besteht aus einem Gartenhaus, sechs großen Gemüsebeeten, einer Kräuterspirale und Pflanzungen von Beerensträuchern.
- Schulpsychologin
- Mit Frau Petra Oswald steht Ihnen eine Schulpsychologin für evtl. Fragen oder für eine Beratung zur Verfügung.
- Schulsozialarbeit
- Das SGM verfügt mit Frau Sonja Frombeck und Herrn Andreas Burger über zwei Sozialpädagogen, die mit Schülern, Eltern und Lehrern zusammenarbeiten. Frau Frombeck und Herr Burger sind Teil des Beratungsteam.
- Sekretariat
- SGM-aktuell
- Alle zwei Wochen (i. d. R. am Donnerstag) erscheinen unsere Schulnachrichten „SGM-aktuell“, in denen Sie vieles über das Schulleben erfahren; die gesamte Schulgemeinschaft kann sich hier mitteilen.
- SMV
- Schülermitverantwortung
- Sprechstunden
- Um den Eltern den Besuch der Sprechstunden zu erleichtern, haben wir die Sprechstunden aller Lehrkräfte i. d. R. auf den Donnerstag gelegt.
- Stundentafel
- Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus legt in den Stundentafeln fest, wie viele Unterrichtsstunden in jeder Jahrgangsstufe in den einzelnen Fächern zu halten sind.
- Stufenbetreuer
- Tutoren
- Unterrichtszeiten
- Verbindungslehrer
- Sie sind Vertrauenspersonen, an die sich die Schüler wenden können.
- Vertretungsplan
- An Bildschirmen, die in den beiden Pausenhallen angebracht sind, können sich die Schüler darüber informieren, von welcher Lehrkraft und in welchem Raum evtl. nicht wie im Stundenplan ausgewiesene Stunden vertreten werden.
- Vorrücken auf Probe
- Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9, die das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe erstmals nicht erreicht haben, können mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten auf Probe vorrücken, wenn nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen erwartet werden kann, dass sie im nächsten Schuljahr das Ziel der Jahrgangsstufe erreichen.
- Wahlkurse
- Am Anfang jedes Schuljahres wird den Schülern mitgeteilt, welche Wahlkurse die Schule anbieten kann.
- Wandertag
- Pro Schuljahr finden zwei Wandertage statt.
- ZfU - Zeit für uns (neues Modell)
- ZfU – Zeit für uns (neues Modell) Zu Beginn des Schuljahres wird ein (=1) zentraler ZFU-Termin für alle Klassen gleichzeitig festgelegt. Hier soll das Prinzip von ZfU und das Prozedere erklärt werden.