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Gewaltprävention

Die Schule ist verpflichtet, zum Schutz der Schüler deren Anwesenheit konsequent zu kontrollieren. Sollte ein Schüler morgens nicht zum Unterricht erscheinen und ist er nicht ordnungsgemäß entschuldigt, so nimmt die Schule Kontakt mit den Eltern auf, um seinen Verbleib zu klären.

Um unnötige Aufregung zu vermeiden, melden Sie bitte Ihr Kind im Krankheitsfall am Morgen ab 7.15 Uhr im Sekretariat bzw. im Regelfall über das Elternportal (ab 2019/20) krank. 

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