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Klassenelternversammlung

Im 1. Schulhalbjahr finden für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 Klassenelternversammlungen statt. Diese Versammlungen sind zweigeteilt; sie bieten zunächst allen Eltern der jeweiligen Jahrgangsstufe einen Vortrag des Beratungslehrers, der Schulpsychologin oder des Beauftragten für die Suchtprävention zu einem allgemeinen pädagogischen oder psychologischen Thema; dazu in den Jahrgangsstufen, in denen eine Entscheidung über eine zu wählende Fremdsprache oder die endgültige Ausbildungsrichtung ansteht, eine Beratung hierzu.

Sie werden in den nach Klassen getrennten Elternversammlungen abgerundet, in denen die Lehrer über die Situation in der Klasse berichten und Ziele und Verfahrensweisen des Unterrichts erläutern. Die Eltern haben dabei die Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Informationsaustausch untereinander, mit dem Klassenleiter und den Fachlehrern sowie zur Erörterung anstehender Fragen.

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