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Klassenelternversammlung
Im 1. Schulhalbjahr finden für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 Klassenelternversammlungen statt. Diese Versammlungen sind zweigeteilt; sie bieten zunächst allen Eltern der jeweiligen Jahrgangsstufe einen Vortrag des Beratungslehrers, der Schulpsychologin oder des Beauftragten für die Suchtprävention zu einem allgemeinen pädagogischen oder psychologischen Thema; dazu in den Jahrgangsstufen, in denen eine Entscheidung über eine zu wählende Fremdsprache oder die endgültige Ausbildungsrichtung ansteht, eine Beratung hierzu.