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Verhaltensregeln für Rodelabfahrten

Liebe Schüler/innen, bitte beachtet in eurem eigenen Interesse folgende Vorschriften in Anlehnung an die FIS-Regeln für Rodelabfahrten und macht euch vor der Abfahrt damit vertraut:

 

1. Rücksicht nehmen auf die anderen

Jeder Rodler muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

 

2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise

Jeder Rodler muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. Es darf nicht Kopf voraus gerodelt werden! Beachte, dass sich im Laufe des Tages die Beschaffenheit der Rodelstrecke ändern kann und passe deine Fahrweise daran an!

 

3. Wahl der Fahrspur

Der von hinten kommende Rodler muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm Fahrende nicht gefährdet.

 

4. Kein Überholen

Auf der Strecke darf nicht überholt werden! Bitte ausreichend Abstand halten. Ggf. an einem Sammelpunkt schnelleren Rodlern den Vortritt geben.

 

5. Einfahren und Anfahren

Jeder Rodler, der in eine Rodelabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

 

6. Anhalten

Jeder Rodler muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Rodler muss eine solche Stelle so schnell wie möglich frei machen.

 

7. Aufstieg und Abstieg

Ein Rodler, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Fahrbahn benutzen.

 

8. Beachten der Zeichen

Jeder Rodler muss Markierungen und die Signalisation beachten (den Anweisungen der Streckenposten ist Folge zu leisten). Gefahrenstellen werden durch die Streckenposten angezeigt. Aufgrund von Tageszeiten und Witterungsbedingungen kann sich jedoch die Fahrbahnbeschaffenheit ändern: bitte dies bei der Wahl des Fahrtempos berücksichtigen!

 

9. Hilfeleistung

Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet. Sanitätsposten befinden sich an der Strecke!

 

10. Ausweispflicht

Jeder Rodler, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

 

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