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Befreiungen
Wird ein Schüler während des Unterrichts krank, so befreit ihn ein Mitglied des Direktorats für den Rest des Tages vom Unterricht. Der Schüler lässt den Befreiungsschein von einem Erziehungsberechtigten unterschreiben und gibt ihn nach Rückkehr beim Absentenheftführer ab.
Befreiungen in einzelnen Fächern über einen längeren Zeitraum (v.a. vom Sportunterricht) spricht im Bedarfsfall der Schulleiter aus.