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Krankmeldung

Kann ein Schüler nicht zur Schule kommen, weil er erkrankt ist, muss er morgens bis spätestens 7.45 Uhr im Sekretariat schriftlich, telefonisch, per Fax oder von einem Mitschüler entschuldigt werden (vgl. auch Gewaltprävention).

Bei der Rückkehr zur Schule legt er dem Absentenheftführer eine schriftliche Entschuldigung vor.

 

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