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Nachprüfung

Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis 9, die wegen nicht ausreichender Leistungen in höchstens drei Vorrückungsfächern (darunter in Kernfächern nicht schlechter als höchstens einmal Note 6 oder zweimal Note 5) das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, können vorrücken, wenn sie sich einer Nachprüfung erfolgreich unterzogen haben.

Diese findet in den letzten Tagen der Sommerferien statt. Der Termin zur Anmeldung wird im SGM-aktuell bekanntgegeben.

 

Von der Nachprüfung ausgeschlossen sind Schülerinnen und Schüler mit der Note 6 im Fach Deutsch und Schülerinnen und Schüler, die die betreffende Jahrgangsstufe zum zweiten Mal besuchen.

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