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Handys bzw. Handynutzungsverbot
Laut BayEUG müssen Mobiltelefone sowie andere digitale Speichermedien (z.B. MP3-Geräte) auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet sein. Die Schüler dürfen Mobiltelefone aber bei sich tragen und im Notfall nach Rücksprache mit einer Lehrkraft auch benutzen.
Bei Zuwiderhandlung werden sowohl Mobiltelefone als auch MP3-Geräte o. Ä. vorübergehend einbehalten.